Die Baufertigstellungsversicherung
Die meisten Bauherren sollten den Abschluss einer Baufertigstellungsversicherung erwägen. Die Versicherung leistet dann, wenn der Baupartner (Architekt, Fertighausanbieter, Bauübernehmer) den Hausbau bzw. Auftrag aufgrund einer Insolvenz nicht mehr vollenden kann. Die Baufertigstellungsversicherung kümmert sich dabei um die Mehrkosten, die durch die Insolvenz des ursprünglichen Baupartners entstehen. Das sind insbesondere Kosten, die durch den Wechsel des Bauunternehmers und die Verspätung des Fertigstellungstermins entstehen (Ausführungsbürgschaft), oder durch den Verlust der Gewährleistung durch den insolventen (Gewährleistungsbürgschaft).

Wann ist eine Baufertigstellungsversicherung unnötig?

Auf eine Baufertigstellungsversicherung kann verzichtet werden, wenn der beauftragte Baupartner bereits bei Vertragsabschluss andere Sicherheiten vorweisen kann. Das sollten dann in der Regel Gewährleistungs- oder Vertragserfüllungsbürgschaft sein, die von einer Bank gewährt wurden.

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