Umfang der Baufertigstellungsversicherung
Wenn ein ursprünglich eingesetzter Bauunternehmer einen Bau nicht mehr fertigstellen kann, wird der Bauherr in der Regel einen neuen Unternehmer mit der Fertigstellung des Hausbaus beauftragen.

Erhöhte Fertigstellungskosten

Der Bauherr sollte bis hierhin nur nach Baufortschritt gezahlt haben, so dass sich seine finanziellen Verluste in Grenzen halten sollten. Doch der neue Baupartner ist ja nicht an die mit dem ehemaligen Baupartner vereinbarten Preise gebunden. Im Gegenteil, wird der neue Bauunternehmer schon alleine wegen des Risikos eventueller schlechter Ausführungen seines Vorgängers eher einen gewissen Aufschlag nehmen. Die Kosten für die Fertigstellung des Baus fallen dann häufig deutlich höher aus, als ursprünglich geplant.

Kosten wegen verspäteter Fertigstellung

Abgesehen von den Mehrkosten für die Fertigstellung verzögert die Übergabe an einen neuen Bauunternehmer in der Regel das Bauvorhaben beträchtlich. Es wird häufig nicht mehr zum geplanten Zeitpunkt fertiggestellt werden. Geplante Umzüge müssen verschoben werden, Mietverträge verlängert oder temporärer Ersatz gefunden werden. Die hierdurch entstehenden Mehrkosten konnten im Vorhinein natürlich nicht einkalkuliert werden.

Gewährleistungs des insolventen Baupartners

Ein Punkt, der bei einer Baufertigstellungsversicherung leicht übersehen werden kann ist die Gewährleistungspflicht des inzwischen insolventen Bauunternehmers. Dieser kann die Gewährleistung ja nicht mehr übernehmen. Im Zuge des Abschlusses einer Baufertigstellungsversicherung sollte auch die Übernahme der Gewährleistung des Bauunternehmers geprüft werden.

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