Die Bauhelferversicherung der BauBG
Beim Einsatz von Freunden auf der Baustelle sind bestimmte Regeln zu beachten. Insbesondere müssen sie bei einer längeren Tätigkeit versichert werden. Die Bau-Berufsgenossenschaft (BauBG) verlangt hierfür, dass die Bauherren und Baudamen ihre Bauhelferinnen und Bauhelfer binnen einer Woche nach Arbeitsaufnahme anmelden. Die Versicherung über die BauBG ist zwingend vorgeschrieben. Da diese Stelle vom Bauamt ohnehin über einen anstehenden Baubeginn informiert wird, lohnt es sich nicht, die Anmeldung der Bauhelfer zu verschweigen. Denn wer seine Bauhelfer nicht bei der BauBG anmeldet, muss mit erheblichen Geldstrafen rechnen. Für jede geleistete Stunde der Bauhelfer wird von der BauBG ein Beitrag erhoben. Dieser richtet sich nach der Region, in der der Bau stattfindet und kann sehr unterschiedlich hoch ausfallen. Eine Beitragszahlung ist nicht notwendig, wenn ein Bauhelfer insgesamt weniger als 40 Stunden auf dem Bau hilft. Über die BauBG können lediglich die Bauhelfer versichert werden, nicht jedoch die Bauherren selbst. Es handelt sich bei dieser Versicherung um eine Unfallversicherung, die neben Unfallschäden, die auf der Baustelle geschehen, auch für Wegeunfälle einsteht. Allerdings sind die Leistungen doch sehr eingeschränkt, im Falle eines Falles reichen diese kaum aus. Deshalb sollte eine zusätzliche private Bauhelferversicherung abgeschlossen werden.Werbung: