Umfang der Bauleistungsversicherung
In der Bauleistungsversicherung sind alle Schäden versichert, die durch unvorhergesehene Ereignisse eintreten. Die Betonung liegt hierbei auf unvorhergesehen. Beispielsweise sind Schäden durchaus vorhersehbar, die aufgrund der natürlichen Witterungseinflüsse entstehen; solche Schäden sind dann nicht abgesichert. Schäden durch extreme Wetterlagen oder außergewöhnliches Hochwasser sind von der Versicherung aber üblicherweise gedeckt. Schäden durch Blitzschlag können zumeist optional abgesichert werden. Die Versicherungsleistung umfasst regelmäßig auch den Diebstahl von Teilen, die bereits mit dem Gebäude fest verbunden sind. Brände sind üblicherweise ebenso versichert. Eine Glasbruch-Versicherung erfolgt meist mit dem Einbau der Scheiben in Fenster und Türen.Typische Versicherungsfälle
Am häufigsten treten Schäden durch extreme Wetterlagen ein. Aber auch Konstruktions-, Ausführungs- und Materialfehler können auftreten. Ebenso kann der Baugrund Schwierigkeiten bereiten, die vorher nicht zu erwarten waren. Zusätzlich fallen immer wieder Schäden durch die mutwillige Zerstörung durch Dritte an. Typische Kosten, die von der Versicherung getragen werden sind Schadensgutachterkosten und Aufräumungskosten, sowie Kosten, die durch innere Unruhen oder Aussperrung entstehen. Auch Bewegungen des Baugrundes und der Bodenmasse sind häufig in der Bauleistungsversicherung enthalten.Ausschlüsse der Bauleistungsversicherung
Nicht versichert werden können in der Bauleistungsversicherung vorhersehbare Ereignisse, wie etwa schlechtes Wetter oder der Diebstahl von Baustoffen und Materialien, die frei auf der Baustelle gelagert wurden.Werbung: