Baufertigstellungsversicherung
Die Baufertigstellungsversicherung

Die meisten Bauherren sollten den Abschluss einer Baufertigstellungsversicherung erwägen. Die Versicherung leistet dann, wenn der Baupartner (Architekt, Fertighausanbieter, Bauübernehmer) den Hausbau bzw. Auftrag aufgrund einer Insolvenz nicht mehr vollenden kann.

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Bürgschaften der Baufertigstellungsversicherung

Grundsätzlich unterscheidet man bei der Baufertigstellungsversicherung zwischen drei Arten: es gibt die Ausführungsbürgschaft, die Gewährleistungsbürgschaft und die Vertragserfüllungsbürgschaft.

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Abschluss der Baufertigstellungsversicherung

Die Baufertigstellungsversicherung wird in aller Regel vom Baupartner abgeschlossen. Die Kosten hierfür sind fast immer in den Festpreis für den Hausbau mit eingerechnet, so dass indirekt der Bauherr selbst zahlt.

Da allerdings nur die Baupartner eine Baufertigstellungsversicherung abschließen können, die in den Augen der Versicherer finanziell abgesichert sind, kann das Angebot dieser Bauversicherung durchaus Rückschlüsse [...]

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Umfang der Baufertigstellungsversicherung

Wenn ein ursprünglich eingesetzter Bauunternehmer einen Bau nicht mehr fertigstellen kann, wird der Bauherr in der Regel einen neuen Unternehmer mit der Fertigstellung des Hausbaus beauftragen.

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