Ausschlüsse der Sturm- und Hagelversicherung
Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz bei der Sturm- und Hagelversicherung sind Schäden durch innere Unruhen, durch Erdbeben und Kernenergie. Ebenfalls wird kein Versicherungsschutz gewährt, wenn der Versicherungsnehmer den Schaden selbst herbei führt und dabei grob fahrlässig oder vorsätzlich handelt. Außerdem werden lediglich die Schäden am Gebäude selbst übernommen, nicht jedoch Schäden, die an der Einrichtung entstehen.

Werbung: