Versicherungssumme für Sturm und Hagel
Die Versicherungssumme der Gebäudeversicherung kann individuell vereinbart werden. Zu beachten ist, dass in diese Summen auch Kosten für fest mit dem Gebäude verbundene Einbauten gerechnet werden. Dazu gehören die Heizungsanlage oder sanitäre Anlagen und natürlich die Elektrik des Gebäudes. Werden Nebengebäude unterhalten, sollten diese im Versicherungsschein mit aufgeführt und bei der Berechnung der Versicherungssumme berücksichtigt werden.

Gleitender Neuwert

Die Versicherungssumme wird dabei über den gleitenden Neuwert ermittelt. Das bedeutet, dass jedes Jahr aufs Neue errechnet wird, wie hoch die Kosten für einen erneuten Bau des Gebäudes wären. So muss die Versicherungssumme nicht angeglichen werden, dies geschieht automatisch und im Schadensfall erhält der Versicherungsnehmer nicht nur den Zeitwert erstattet.

Regional unterschiedliche Beitragssätze

Die Beiträge für die Gebäudeversicherung richten sich dann nach der ermittelten Versicherungssumme, genauso aber nach der Region in der das Gebäude sich befindet. Regionen, in denen häufig Stürme wüten, werden mit höheren Versicherungsbeiträgen belastet. Gleiches kann unter Umständen für Gebäude mit einem Reetdach gelten, welches leichter Feuer fangen kann und dadurch das Risiko erhöht.

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